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"Langzeitarbeitslose verlieren …"



Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich der Pressekonferenz am 31. Mai 2011 in Berlin (es gilt das gesprochene Wort)

Sperrfrist: 31. Mai 2011, 9:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,
16 Milliarden Euro will die Bundesregierung nach den Sparbeschlüssen aus dem letzten Sommer bis zum Jahr 2014 in der Arbeitsmarktpolitik einsparen. 10 Milliarden Euro bei der Bundesagentur für Arbeit, 6 Milliarden Euro in der Verwaltung und den Eingliederungsmaßnahmen für Hartz IV-Bezieher.
Hinzu kommen noch einmal fast 4 Milliarden Euro Kürzungen bei der Bundesagentur, auf die man sich im Vermittlungsverfahren zu den Regelsätzen verständigt hat.
Bereits in 2011 wurde daher der Haushaltsansatz der Bundesagentur für aktive Arbeitsmarktpolitik um 4 Milliarden Euro auf 14,1 Milliarden Euro abgesenkt – um 22 Prozent. Das Budget für Eingliederungsleistungen für Hartz IV-Bezieher wurde sogar um 25 Prozent gekürzt und beträgt nur noch 4,6 Milliarden Euro.

Arbeitsmarktpolitik mit der Abrissbirne

Was wir hier erleben, ist Arbeitsmarktpolitik mit der Abrissbirne. Zumindest für die Langzeitarbeitslosen im Hartz IV-Bezug. Sie sind die Opfer dieses Kahlschlags Nicht erst 2014, sondern schon heute: Im April dieses Jahres hatten wir bereits 37 Prozent weniger öffentliche Beschäftigungsangebote als ein Jahr zuvor. Statt 340.000 gerade noch 215.000. Die Ein-Euro-Jobs nahmen um 1/3 ab – von 258.000 auf 172.000. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen geförderten Beschäftigungsverhältnisse wurde sogar halbiert – von 81.000 auf gerade noch 40.000.

Mit anderen Worten: Über 100.000 Langzeitarbeitslose, die im letzten Jahr noch in öffentlich geförderter Beschäftigung untergebracht werden konnten, stehen schon heute zusätzlich auf der Straße. Und die Sparorgie geht gerade erst los.

Vor diesem Hintergrund legen wir Ihnen zwei Ausarbeitungen vor. Wir wollten wissen:

  • Wie konkretisieren sich die vom Bund vorgegebenen Sparmaßnahmen jeweils vor Ort in den einzelnen Jobcentern?
  • Wie wird sich die Situation voraussichtlich zum Jahresende 2011 darstellen?
  • Was bedeuten diese Kürzungen für die Träger der Hilfsangebote für die Langzeitarbeitslosen?

Regionaler Flickenteppich mit System

Man muss wissen: Die Kürzungen bei den Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose können bei gleichen bundesweiten Vorgaben regional sehr unterschiedlich ausfallen. Dies ist nicht nur Schwankungen der Zahl der Hilfebedürftigen geschuldet. Es wird darüber hinaus außerdem in sehr unterschiedlicher Weise in den einzelnen Jobcentern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die ohnehin knappen Mittel aus dem Eingliederungstopf in das Budget für die allgemeinen Verwaltungskosten umzuschichten, sprich: damit ihr eigenes Personal zu finanzieren. Leitet Hamburg beispielsweise gerade mal 1,9 Prozent der Mittel um, sind es in Bochum bereits 18,8 Prozent. So addieren sich die Kürzungen bei den Eingliederungsmaßnahmen in Hamburg auf 26,8 Prozent, in Bochum jedoch auf 42,3 Prozent.

In den Jobcentern Kaiserslautern und Mannheim machen die Kürzungen der Eingliederungsmaßnahmen in diesem Jahr über 50 Prozent aus, in Cochem-Zell summieren sich die Kürzungen auf insgesamt sogar 63,3 Prozent.

Wir haben uns die Mühe gemacht, einen Atlas der Kürzungen bei den Eingliederungsmaßnahmen nach Kreisen und nach Jobcentern zu erstellen. Sie finden ihn in Ihrer Pressemappe. Der Atlas und die Tabellen zeigen: Die bundesweiten Sparvorgaben erzeugen regional zum Teil extrem unterschiedliche Wirkungen. Eine Systematik oder Logik erschließt sich dabei erstmal nicht. Deutlich wird jedoch: Die Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit, die sie auf Weisung der Bundesregierung fährt, zielt augenscheinlich vor allem darauf, die Sparziele durch Einsparungen bei der öffentlich geförderten Beschäftigung und damit auf Kosten der Langzeitarbeitslosen zu erreichen. Diese Geschäftspolitik schlägt flächendeckend durch und kennzeichnet mehr als alles andere die Arbeitsmarktpolitik in 2011.

Auch die Ergebnisse unserer zweiten Studie, die wir Ihnen heute vorlegen, belegt diese kompromisslose Marschrichtung der Bundesregierung.

Ohne Infrastruktur keine Förderangebote

Wenn über Kürzungen und den Rückgang von Maßnahmen gesprochen wird, gerät leicht aus dem Blick, dass für diese Maßnahmen eine Infrastruktur bereitgehalten werden muss. Beschäftigungsmaßnahmen sind keine Selbstbeschäftigung, sondern qualifizierte Angebote mit dem Ziel der Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, ihrer Qualifizierung und oft auch erst einmal der psychosozialen Unterstützung. Es geht hier um die Förderung von Menschen, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind. Im Politikjargon nennt man sie arbeitsmarktferne oder schwer vermittelbare Personen. Im echten Leben reicht die Spannbreite von Menschen mit Behinderung, über psychisch chronisch Kranke bis hin zu Menschen mit Suchtproblemen. Es sind Beschäftigungsunternehmen, die Beschäftigungsmaßnahmen für diese Langzeitarbeitslose organisieren und die sich falls notwendig auch darum bemühen, die Betroffenen erst einmal so weit zu stabilisieren, dass man überhaupt ernsthaft über Integration nachdenken kann.

Die Finanzierung der Beschäftigungsunternehmen und ihres Stammpersonals ist fast immer fragil. Meist wirtschaften sie von der Hand in der Mund. Wenn nun so brutal in diese Infrastruktur hineingekürzt wird, wie derzeit und in den nächsten Jahren absehbar, muss damit gerechnet werden, dass in einzelnen Regionen diese Strukturen schlicht nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Irgendwann ist der Punkt überschritten, an dem sich ein Beschäftigungsunternehmen überhaupt noch wirtschaftlich tragen kann.

Beschäftigungsunternehmen schlagen Alarm

In der Freien Wohlfahrtspflege gibt es rund 1.000 solcher Unternehmen. Sie erreichen rund 200.000 schwer vermittelbare Arbeitslose. Rund 200 dieser Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen sind unter dem Dach des Paritätischen organisiert. Wir befragten solche Unternehmen nach dem Status quo sowie ihrer Einschätzung zur weiteren Entwicklung in 2011. 140 Träger antworteten. Sie hielten zusammen in 2010 1.672 Vollzeitstellen an Stammpersonal und 31.378 Beschäftigungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose vor. Sie bilden einen repräsentativen Querschnitt.

Die Ergebnisse der Befragung sind im höchsten Maße alarmierend:

Was die wichtigen Stammkräfte anbelangt, mussten bereits in diesem Frühjahr 60 Prozent der Träger Personal abbauen. Lediglich 1/3 konnte seine Personalkapazität im Vergleich zum Vorjahr halten. Im Ergebnis verschwand in diesem Frühjahr im Schnitt bereits jede 5. Stelle.

Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass die Träger überwiegend sehr klein sind. Fast die Hälfte verfügt gerade mal bis zu 5 Vollzeitstellen. Wenn auf Grund von Kürzungen hier noch einmal zwei oder drei Kräfte wegfallen, bedeutet das das Aus für den Träger und für ein Stück Infrastruktur für die Langzeitarbeitslosen.

Und so erstaunt es nicht, dass in der Befragung 53 Prozent der Unternehmen von deutlichen Einschränkungen ihrer Arbeit durch die Sparmaßnahmen berichten und 37 Prozent sogar von massiven Einschränkungen, d. h. Einschränkungen die an die Substanz gehen, die die Existenz des Trägers in Frage stellen.

Diese politisch verordnete Schrumpfkur für Beschäftigungsunternehmen hat dramatische Auswirkungen auf das Förderangebot für Langzeitarbeitslose:

4 von 5 Trägern gehen davon aus, dass sie ihre Angebote für die Langzeitarbeitslosen in diesem Jahr nicht aufrechterhalten können. Insgesamt wird mit einem Maßnahmenrückgang von 37 Prozent gerechnet.

Meine Damen und Herren,

die Befragung der Beschäftigungsträger vor Ort zeigt unzweifelhaft: Die Bundesregierung ist mit ihren Sparbeschlüssen vom letzten Sommer dabei, Hunderttausende von Langzeitarbeitslosen auf der Straße stehen zu lassen. Mit ihren blinden Sparvorgaben setzt sie weite Teile der gesamten Infrastruktur für Langzeitarbeitslose, das Hilfesystem für diese Menschen aufs Spiel – und zwar unwiederbringlich.

Wenn man die in der vergangenen Woche im Bundeskabinett verabschiedete Instrumentenreform betrachtet, muss man den Eindruck gewinnen, dass es sich hier nicht um einen Kollateralschaden handelt, sondern dass System hinter dieser Politik kalter Ausgrenzung steckt.

Sargnagel Instrumentenreform

Mit dem so genannten Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird der Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung schlicht ausgetrocknet.

Die Pauschale für die Träger, die Ein-Euro-Jobber beschäftigen, wird auf 150 Euro gedeckelt. Jedem, der was von der Sache versteht, weiß, dass damit eine pädagogische Begleitung der Menschen kaum noch möglich sein wird. Konzepte, die derzeit noch Ein-Euro-Jobs nutzen, um schwer Vermittelbare sozialpädagogisch zu stützen und wieder an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen, werden kaum noch eine Chance auf Realisierung haben.

Wenn im Gesetz weiterhin festgeschrieben werden soll, dass nur noch solche Arbeiten gefördert werden dürfen, die der Allgemeinheit dienen, und die keine Beeinträchtigung der örtlichen Wirtschaft oder der Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befürchten lassen, so heißt das im Klartext: jegliche Tätigkeit, die irgendwie mit der Lebensrealität auf dem Arbeitsmarkt zu tun haben könnte, wird ausgeschlossen. Wir alle kennen die Beispiele, wo Ein-Euro-Jobber in Übungskaufhäusern Plastikobst gegen Plastikgeld verkaufen oder Puzzle zusammensetzen, um sie auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Das sind die Tätigkeiten, die dann übrig bleiben. So etwas hat mit Würde nichts mehr zu tun. Es ist einfach demütigend. Mit derart lebensfremden Tätigkeiten kann man Menschen mit Sicherheit nicht an den ersten Arbeitsmarkt heranführen.

Die Bundesregierung ist dabei, die Ein-Euro-Jobs auf kaltem Wege abzuschaffen. Hiergegen wäre überhaupt nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil: Dann nämlich, wenn sie dafür die bessere Alternative öffentlich geförderter Beschäftigung ausbauen würde: sozialversicherungspflichtige Arbeitsgelegenheiten. Doch auch dieses Instrument, mit dem bisher sehr flexibel gearbeitet werden konnte, mit dem Menschen, wenn nötig mehrere Jahre eine Beschäftigung geboten werden konnte, wird mit dieser Reform abgeschafft.

Was das dritte Instrument für diesen Personenkreis, den sogenannten Beschäftigungszuschuss an die Arbeitgeber angeht, so wird dieser mit so starken Restriktionen versehen, dass das Instrument praktisch ins Leere läuft. Die Förderung soll nur noch maximal 2 Jahre innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren gewährt werden – ganz gleich, was mit dem Menschen dann passiert.

Außerdem dürfen nicht mehr als 5 Prozent der Mittel aus dem Eingliederungstitel für dieses Instrument ausgegeben werden. Bei derzeit 4 Milliarden Euro wären dies gerade mal 200 Millionen. Lediglich 18.000 Personen könnten damit gefördert werden. Wird die Förderung auf zwei Jahre angelegt, heißt dies auch: Im zweiten Jahr steht dieses Instrument überhaupt nicht mehr zur Verfügung.

Bereits im Jahresvergleich April 2010 zu April 2011 wurden die geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse von 82.000 auf rund 44.000 heruntergefahren. Schon dies stellt eine sozialpolitisch unverantwortliche Entwicklung dar. Sollte diese Instrumentenreform jedoch wirklich Gesetzeskraft erhalten, wäre auch dieses Instrument endgültig erledigt. Es würde so gut wie keine Rolle mehr spielen.

Die Instrumentenreform, meine Damen und Herren, stellt damit den Anfang vom Ende der öffentlich geförderten Beschäftigung in Deutschland dar. Dessen muss man sich bewusst sein. Alle Rhetorik von Effizienz und besserer Vermittlung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung mit ihren derzeitigen Plänen den schleichenden Tod der Hilfen für Langzeitarbeitslose besiegelt.

Auf dem Weg zum Vier-Klassen-Arbeitsmarkt

Wir haben in Deutschland ohnehin bereits einen zweigeteilten Arbeitsmarkt. Von den rund drei Millionen Arbeitslosen befinden sich nur etwa 30 Prozent im Bezug des Arbeitslosengeld I, während 70 Prozent, über zwei Millionen Arbeitslose, in Hartz IV festsitzen. Fast 800.000 davon Langzeitarbeitslose. Während beim Arbeitslosengeld I eine rege Vermittlungstätigkeit vorhanden ist, und die Bundesregierung nicht müde wird, ihre arbeitsmarktpolitischen Erfolge zu feiern, bewegt sich bei Hartz IV so gut wie nichts. Und wenn neueste Prognosen die Arbeitslosenzahlen künftig auch deutlich unter 3 Millionen sehen, so ist das hoch erfreulich. Es kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir mit dieser Instrumentenreform die Perspektivlosigkeit von Langzeitarbeitslosen weiter verfestigen.

Wir müssen ehrlich werden: Alle arbeitsmarktpolitischen Akteure wissen, dass wir in Hartz IV 400.000 mehr oder weniger erwerbsfähige Personen haben, die auf dem ersten Arbeitsmarkt kaum noch zu vermitteln sind. Es geht um Menschen, die vielfach mit pädagogischer und sozialarbeiterischer Hilfe zuallererst wieder an die Anforderungen eines Arbeitsalltages herangeführt werden müssen. Es geht vielfach um Menschen, die gesundheitlich so beeinträchtigt sind, dass sie in der Tat nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, und diese drei Stunden sogar nicht einmal immer am Stück. Bitte, wohin sollen wir diese Menschen auf einem Arbeitsmarkt, der nach topfitten hochqualifizierten Fachkräften schreit, mal eben vermitteln? Wenn die gewerblichen Wirtschaftsunternehmen denn sagen würden: "Ja, wir machen mit, wir helfen diesen Menschen", wäre uns nichts lieber als das. Aber die Realität sieht nun einmal ganz anders aus.

Und wo der sogenannte erste Arbeitsmarkt nicht in der Lage ist, das Problem zu lösen, ist es eine Frage sozialstaatlicher Verantwortung, eine Frage von Menschenwürde, öffentlich geförderte Beschäftigung für diese Arbeitslosen vorzuhalten.

Statt sich dieser sozialen Aufgabe zu stellen, fährt die Bundesregierung in ihrer blinden Sparwut genau die gegenteilige Strategie: Sie konzentriert die Mittel auf die schnelle Vermittlung gut vermittelbarer Arbeitsloser, um mit relativ geringem Aufwand statistische Erfolge und Jubelschlagzeilen zu erzielen. Sie höhlt den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor bis zum Zusammenbruch aus. Sie verabschiedet sich von der Verantwortung für Hunderttausende von Menschen, die auf öffentlich geförderte Beschäftigung angewiesen sind. Mit der Instrumentenreform wird in der Tat ein neues Kapitel deutscher Arbeitsmarktpolitik aufgeschlagen.

Wenn sich die Bundesarbeitsministerin mit ihren Plänen durchsetzt und nicht sofort ein arbeitsmarktpolitischer Kurswechsel um 180 Grad vorgenommen wird, wird faktisch ein Vier-Klassen-Arbeitsmarkt zementiert: Dann gibt es die erwerbstätigen Normal- und Gutverdiener, daneben die zunehmende Masse der "working poor", die von ihrer Arbeit alleine nicht leben können und auf zusätzliche staatliche Leistungen angewiesen sind, schließlich die gut vermittelbaren Arbeitslosen, auf die sich alle arbeitsmarktpolitischen Förderangebote konzentrieren und am bitteren Ende hunderttausende Langzeitarbeitslose, die staatlicherseits schlicht abgeschrieben und ohne Hilfe im Stich gelassen werden.

Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Wir fordern ihn auf, sich der Verantwortung auch für die Menschen zu stellen, die in der Tat schwer und schwerst vermittelbar sind. Jeder Arbeitslose hat in unserer Arbeitsgesellschaft ein moralisches Anrecht darauf, dass man sich um ihn kümmert, dass man ihn nicht aufgibt, egal wie schlimm es ihm geht, und dass man ihm im Zweifelsfalle auch Beschäftigung gibt.

Hierzu brauchen mehr und nicht weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen. Wir brauchen einen Ausbau der pädagogischen Hilfen. Wir brauchen die finanzielle Unterstützung der Beschäftigungsunternehmen und die Sicherung ihres Stammpersonals. Und wir brauchen die Flexibilität wirtschaftsnah und im Einzelfall unbefristet mit diesen Menschen arbeiten zu dürfen.

Mit anderen Worten: Wir brauchen genau das Gegenteil von Sparpaket und Instrumentenreform.

Berlin, 31. Mai 2011 gez. Dr. Ulrich Schneider

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Letzte Änderung: 28.06.2011 am 08:27:11