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Aktuelles & Presse >> DokumenteStellungnahme der Bundesarbeits-gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 25. Mai 2011
Vorbemerkung
Die Zielsetzungen des Gesetzesvorhabens sind aus Sicht der in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände im Prinzip sinnvoll. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Zielstellung eines "flexiblen Rechtsrahmens" für die aktive Arbeitsmarktpolitik und einer passgenauen Förderung allerdings nicht erreicht. Die notwendige Öffnung und Individualisierung der Eingliederungsinstrumente wird durch die vorgeschlagenen Regelungen nicht ermöglicht.
Die Erfahrungen der wohlfahrtsverbandlichen Träger und Einrichtungen, die in der Förderung Arbeitsuchender zahlreich engagiert sind, zeigen, dass die Zielrichtung größerer Entscheidungsspielräume vor Ort in der Arbeitsförderung essenziell sind. Arbeitsuchende können nur dann bedarfsgerecht effektiv unterstützt und gefördert werden, wenn dabei die örtlichen Arbeitsmärkte und die personenbezogenen Bedarfe berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht greifen die vorgelegten gesetzlichen Änderungspläne zu kurz.
Aus Sicht der BAGFW kann die proklamierte Ausrichtung aller arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf die Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt für einen Teil der Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht unmittelbar gelten. Für die Gruppe der arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen muss vielmehr eine schrittweise, längerfristige soziale und arbeitsmarktliche Integrationsstrategie verfolgt werden. In Zusammenhang mit den massiven Kürzungen der Mittel zur Eingliederung besteht die Gefahr, dass die verbleibenden Mittel und Kräfte der Arbeitsförderung insbesondere auf so genannte marktnahe Kundinnen und Kunden konzentriert werden. Auch die beabsichtigte Umwandlung von arbeitsmarktpolitischen Pflicht- in Ermessensleistungen ist aus Sicht der BAGFW rein fiskalisch begründet. Arbeitsuchenden werden dadurch Fördermöglichkeiten und Rechte beschnitten. Die BAGFW wendet sich entschieden gegen diese politische Ausrichtung.
Der Gesetzentwurf beinhaltet massive Einschnitte und Qualitätsverluste bei den Förderangeboten der öffentlich geförderten Beschäftigung. Die Förderung wird so beschnitten, dass qualitativ hochwertige Konzepte etwa zur Qualifizierung und sozialpädagogischen Betreuung von arbeitsmarktfernen Personen in Arbeitsgelegenheiten nicht mehr möglich sind. Die weitergehende Begrenzung der Arbeitsgelegenheiten durch das Erfordernis der Wettbewerbsneutralität reduziert Handlungsspielräume der gegenwärtigen Förderpraxis. Bestehende Möglichkeiten, sinnvolle und qualifizierende Tätigkeitsfelder anzubieten, werden ohne Not beschnitten. Die Heranführung arbeitsmarktferner Personen an den Arbeitsmarkt wird dadurch erschwert.
Für arbeitsmarktferne Personengruppen müssen auch zukünftig längerfristige Beschäftigungsangebote, wie sie bislang auf Grundlage des Beschäftigungszuschusses gem. § 16 e SGB II ("Jobperspektive") möglich waren, erhalten bleiben. Die BAGFW begrüßt daher, dass das Instrument beibehalten werden soll, kritisiert aber den Wegfall des Qualifizierungszuschusses sowie die Beschränkung der Fördermittel auf 5 Prozent des Eingliederungstitels. Teilhabe an Arbeit durch Beschäftigungsangebote für ansonsten vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen zu schaffen, muss Auftrag und Aufgabe des SGB II bleiben. Die Einschnitte bei Arbeitsgelegenheiten und öffentlich geförderter Beschäftigung können auch durch die weitere Flexibilisierung der Freien Förderung nach § 16 f SGB II nicht aufgewogen werden.
Die BAGFW bewertet sehr kritisch, dass die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe
zur Konsolidierung der Förderinstrumente für Jugendliche am Übergang
Schule-Beruf nicht abgewartet werden, sondern die Instrumentenreform schon auf
den Weg gebracht wird, bevor diese vorliegen. Angesichts der kaum mehr zu überschauenden
Vielfalt von rund 230 Förderinstrumenten für Jugendliche der unterschiedlichen
Bundesministerien, der Bundesländer, der Jobcenter, Agenturen für
Arbeit und Jugendämter muss ein Beitrag zur Qualitätssteigerung bei der beruflichen
Förderung Jugendlicher daran ansetzen, diese Fördermaßnahmen besser aufeinander
abzustimmen.
Arbeitsmarktförderung muss nicht zuletzt durch eine stärkere Beteiligung der Arbeitslosen
selbst verbessert werden. Arbeitslose dürfen sich nicht länger als unbeteiligte
Zuschauer oder gar als Objekt im Hilfeprozess fühlen, sondern sollen als maßgebliche
Akteure selbst an der Analyse von Möglichkeiten und den Schritten zur Integration
beteiligt sein. Die Förderung muss dafür individueller und partizipativer
ausgestaltet sein, wenn sie Arbeitslose erreichen und zur Eigenaktivität ermutigen
will. Gutscheine können dazu beitragen, die Wunsch- und Wahlrechte von Arbeitslosen
zu stärken. Dann müssen jedoch insbesondere für benachteiligte Personenkreise
dazu entsprechende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote greifen
Weil die Förderangebote im SGB II auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnitten sein müssen, ist die öffentliche Ausschreibung mit ihrem Zwang zur Standardisierung nicht sachgerecht. Sie muss deshalb auf solche Fälle begrenzt werden, in denen standardisierbare Maßnahmen eine adäquate Förderung sein können.
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Quelle: Stellungnahme BAGFW, Berlin, 25.05.2011
Letzte Änderung: 10.07.2011 am 15:59:38



