Der Reinigungs- und Haushaltsservice ist vor mehr als 25 Jahren aus einem bundesweiten Modellprojekt entstanden. Seither schafft dieser Service sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, insbesondere für Frauen.
Alle Mitarbeiterinnen sind sozialversicherungspflichtig angestellt.
Unsere Leistungen:
- Unterhaltsreinigung von Wohnungen
- Wäschepflege
- Einkauf
- Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI (Alle Menschen mit Pflegegrad können diese Leistungen in Anspruch nehmen. Wir können direkt mit der Krankenkasse abrechnen).
Sie möchten unser Angebot nutzen?
Bei Interesse vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin, um den Bedarf und Ihre Einsatzwünsche und zu besprechen.
Unsere Dienstleistungen werden monatlich abgerechnet.
Mit unseren Rechnungen können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro im Jahr steuermindernd geltend machen.
20 % der Rechnungssumme, aber maximal 4000 Euro, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.