Hilfe für junge Volljährige

Hilfe für junge Volljährige ( § 41 SGB VIII )

Dieses Angebot ist sowohl eine eigenständige Hilfe, als auch eine Option der Weiterführung laufender Jugendhilfeunterstützung über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus.

Junge Menschen, die aufgrund individueller Beeinträchtigungen oder durch soziale Benachteiligung ohne Unterstützung von außen noch nicht zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung in der Lage sind, bekommen Rat und praktische Hilfe, um die jeweiligen Defizite aufarbeiten zu können. Diese Begleitung endet in der Regel mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

 


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Ambulante Maßnahmen

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