Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ( § 18 SGB VIII )

In belasteten Familiensituationen, z.B. innerhalb der Trennungsphase von Eltern, soll diese Form der Hilfe Kindern ermöglichen, weiterhin Kontakt zu nicht mit ihnen zusammenlebenden, wichtigen Menschen ( Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern, etc. ) aufrecht zu erhalten. Das Einbeziehen einer neutralen pädagogischen Fachkraft ist bei dem oft hohen Konfliktpotential der Beteiligten sinnvoll und nötig, um psychische Belastungen und Loyalitätskonflikte der Kinder zu vermeiden. Ziel ist es, die beteiligten perspektivisch zu einer Verselbstständigung der Umgangskontakte anzuleiten.

Auch bei diesem Angebot sind die Rahmenbedingungen unserer Einrichtung optimal geeignet, um einen reibungslosen Verlauf und abwechslungsreiche Gestaltung der Kontakte zu ermöglichen. Unser Haus verfügt über großzügige, gemütliche Räume, die umfassend mit Spiel- und Beschäftigungsmaterial ausgestattet sind, wir haben einen großen Garten, in dem Freispiele möglich sind und die zentrale Lage der Einrichtung bietet unkomplizierten Zugang zu anderen, gemeinsamen Außenaktivitäten.

 


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Ambulante Maßnahmen

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