Stationäre Maßnahmen

Betr Wohnen Sitzgruppe us

Der Fachbereich Stationäre Maßnahmen verfügt über eine Jugendwohngemeinschaft für weibliche Jugendliche, eine Jugendwohngemeinschaft für männliche Jugendliche, eine Kriseninterventionsmaßnahme für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren und das Betreute Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren bis zur endgültigen Verselbständigung.

Durch pädagogische und therapeutische Angebote sollen Jugendliche in ihrer Entwicklung soweit gefördert werden, dass sie entweder zu ihren Familien zurückkehren, in notwendige Anschlussmaßnahmen vermittelt oder auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden können. Hilfen zur allgemeinen Lebensführung sowie zur schulischen und beruflichen Orientierung sind obligatorisch.

Die Stationären Maßnahmen sind je nach Fall als familienunterstützend, -ergänzend oder -ersetzend zu verstehen.

In Orientierung am Einzelfall und Bedarf wird in den Stationären Maßnahmen unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Vorstellungen der Jugendlichen, deren Bezugspersonen sowie des Jugendamtes die Erziehungsplanung erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben. Die Passgenauigkeit des jeweiligen stationären Angebotes ist uns wichtig. Dafür können wir bei Bedarf und nach Rücksprache individuelle Lösungen unter Einbeziehung interner und externer Fachstellen anbieten.

Die Kinder und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen und sollen über aktive Beteiligungsformen in einen Zustand der Verantwortungsübernahme, aber auch der Selbstwirksamkeit versetzt werden. Dabei bildet der Schutz der Kinder und Jugendlichen sowie der mitarbeitenden Fachkräfte den Rahmen aller Interventionen.

Alle Einrichtungen:

  • stellen den Schutz der Kinder und Jugendlichen und mitarbeitenden Fachkräfte in den Vordergrund ihrer Bemühungen
  • halten Verfahren zur Beteiligung und Beschwerde vor und setzen diese aktiv um
  • arbeiten nach gemeinsamen Qualitätsstandards und nach Konzepten, die auf die jeweilige Betreuungsform zugeschnitten sind
  • bieten Unterstützung, Beratung und Begleitung auf der Basis von ressourcen- und lösungsorientierten, systemischen, traumasensiblen und migrationssensiblen Ansätzen
  • gewährleisten und schaffen im Rahmen des Bezugsbetreuungsmodells Beziehung, Zuständigkeit, Ansprechbarkeit, Orientierung und Vertrauen
  • bieten allen Kindern und Jugendlichen einen sicheren Ort und eine engmaschige Ansprechbarkeit der Betreuungspersonen
  • orientieren sich an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, erarbeiten passgenaue Interventionen und bieten einen Rahmen, der entwicklungsfördernd wirkt
  • verbinden soziales Lernen in der Gemeinschaft mit der Individualität des Einzelnen

Über die Aufnahme in eine stationäre Maßnahme entscheidet das Jugendamt. Am Entscheidungsprozess beteiligt sind die Jugendlichen, deren Sorgeberechtigten sowie das Team. Das Kennenlernen der Einrichtung wird als wichtige Entscheidungsvoraussetzung den Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten angeboten und ist gewünscht. Besichtigungstermine sind nach Absprache gerne möglich.

 

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