Betreutes Wohnen

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Das Betreute Wohnen ist eine Maßnahme nach § 34 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII und stellt Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab 16 Jahren bis zur endgültigen Verselbständigung eine Rahmenbedingung zur Verfügung, in der sie je nach Entwicklungsstand, Fähigkeiten und Kompetenzen durch die pädagogischen Fachkräfte eine kontinuierliche Ansprechbarkeit, Beratung und Begleitung erfahren, da sie den Anforderungen eines eigenständigen Lebens in entscheidendem Umfang noch nicht gewachsen sind, jedoch auch keine rund um die Uhr Betreuung mehr benötigen.

Eine Sonderform des Betreuten Wohnens stellt die Arbeit mit jugendlichen oder jungen erwachsenen Flüchtlingen dar.

Betr Woh 06Das Betreute Wohnen ist für Jugendliche und junge Erwachsene konzipiert, die bereits einer vorherigen stationären Wohnform entwachsen sind oder die nicht mehr zu Hause leben können, jedoch noch nicht in der Lage sind, ohne Begleitung und Unterstützung ihren Alltag zufriedenstellend zu bewältigen.

Die Betreuungszeiten des Betreuten Wohnens sind individuell und flexibel auf die Lebensumstände der Klienten abgestimmt und werden in einem Zeitfenster von morgens 6 Uhr bis abends 22 Uhr nach Bedarf bereitgestellt. Nachts und an den Wochenenden wird der Kontakt zu den pädagogischen Fachkräften für Notfälle über eine Rufbereitschaft gewährleistet.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben in kleinen Wohngemeinschaften mit ein bis zwei Mitbewohnern im Stadtgebiet von Frankenthal und in Bobenheim-Roxheim. Sie bewohnen Einzelzimmer und teilen sich in der Regel ein Bad und eine Küche. Außerdem stehen zwei Appartements zur Einzelnutzung zur Verfügung. Das Angebot wird für weibliche und männliche Jugendliche und junge Erwachsene gleichermaßen vorgehalten. Bei der Unterbringung in den Wohneinheiten wird eine geschlechterspezifische Zuordnung angestrebt.

Die pädagogischen Fachkräfte bieten:

  • kontinuierliche Betreuung in Form persönlicher Kontakte und Erreichbarkeiten
  • Maßnahmen zur Krisenintervention
  • Hilfestellung bei suchtaffinem Verhalten mit dem Ziel der Abstinenz
  • Hilfestellung bei aggressivem oder autoaggressivem Verhalten
  • Unterstützung bei Haushaltsführung und Geldeinteilung, Beratung bei Verschuldung
  • Hilfestellung bei der Strukturierung des Alltags, bei der Versorgung, bei der Weiterentwicklung alltagspraktischer und sozialer Kompetenzen
  • Unterstützung und Beratung bei schulischen und beruflichen Angelegenheiten
  • Hilfe und Begleitung bei Ämter- und Behördengängen, bei medizinischen und therapeutischen Belangen zur Verbesserung der physischen und psychischen Gesundheit
  • Einzelfallhilfe und gemeinschaftliche Unternehmungen, Freizeitgestaltung
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche und bei der Sicherung des Lebensunterhaltes nach Beendigung der Maßnahme
  • Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung
  • Kooperation mit Jugendamt, Jobcenter, Arbeitsagentur, Familie, Schule, Ausbildungsbetrieb, Psychiatrie, Therapeuten, Ärzten, Anwälten, Jugendgerichtshilfe, etc.

Die Aufnahmeanfrage erfolgt durch Jugendämter.
Das Angebot arbeitet auf die Bereitschaft zur Mitwirkung der Klienten hin. Jugendliche, die sich der Hilfe verweigern, akut eigen- oder fremdgefährdend eingeschätzt werden, einer stationären psychiatrischen Behandlung bedürfen oder drogenabhängig sind, können erst nach einer entsprechenden Abklärung und Stabilisierung aufgenommen werden.

 


Stationäre Maßnahmen

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