Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG

Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG (DeuFöV)

Das Ziel der berufsbezogenen Deutschförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt. Die Berufssprachkurse werden in Form von Basisberufssprachkursen und Spezialberufssprachkursen angeboten.
Basisberufssprachkurse und Spezialberufssprachkurse bestehen aus 400 bis 500 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Diese Kursarten können das Zielsprachniveau A2, B1, B2 oder C1 haben. Das Erreichen von berufsbezogenen Deutschkenntnissen im allgemeinberuflichen Kontext auf einem bestimmten Zielsprachniveau steht im Mittelpunkt der Berufssprachkurse. Dabei lernen Sie Deutsch mit beruflichen Elementen. Neben der Grammatik lernen Sie vor allem den Wortschatz, den Sie im Beruf benötigen, damit Sie sich mit Kollegen und den Vorgesetzten verständigen können und mit Kunden in Kontakt treten können.
Die Teilnahmeberechtigung für Berufssprachkurse erfolgt durch die zuständige Arbeitsagentur oder das Jobcenter sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Weitere Informationen zu den Teilnahmeberechtigungen und Fördermöglichkeiten erfahren Sie über Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Falls Sie Interesse an einem Berufssprachkurs haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Telc-Prüfungen

Das ZAB ist durch die telc gGmbH lizensiert und berechtigt alle Prüfungen des telc-Programms anzubieten und durchzuführen.

  telc 

Die Testungen und deren Ergebnisse basieren auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen und werden entsprechend der vorgegebenen Qualitätsstandards durchgeführt.

Das ZAB bietet Prüfungen auf den Niveaustufen A1, A2, B1, B2, A1 für den Beruf, B1 für den Beruf, B2 für den Beruf, C1, C2

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich für eine telc-Prüfung anmelden möchten – gerne informieren wir Sie über die nächsten Termine.