Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bedingungen

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Lieferverträge und gelten uneingeschränkt, soweit wir nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas abweichendes vereinbaren.
  2. Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten geschäftlichen Verkehr mit Kunden der ZAB gGmbH

§ 2 Angebot und Umfang

  1. Für die Annahme und Ausführung eines Auftrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Enthält die Auftragsbestätigung des Bestellers Abweichungen von unserer Auftragsbestätigung, so kommt ein wirksamer Vertrag erst zustande, wenn wir das neue Angebot des Bestellers unsererseits schriftlich bestätigt haben.
  2. Die zu dem Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind maßgebend. Geringe Abweichungen gelten als noch vertragsgemäß.
  3. Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer MitarbeiterInnen binden uns erst mit unserer schriftliche Bestätigung.
  4. Die zur Abrechnung der Leistung und/oder Lieferung erforderlichen Feststellungen (Aufmaß, Massenermittlung o.ä.) sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorzunehmen. Der Nachweis über Stundenlohn und zusätzliche Lieferungen und Leistungen wird dem Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt, die innerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als nicht anerkannt zurückgegeben hat, oder schriftlich Einwendungen erhoben hat.
  5. Der Anbieter hält sich an das Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden

§ 3 Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. An Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, sind wir für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluß gebunden.
  3. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche von uns schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Herstellung, Lieferung, Montage und den Abschluß der Arbeiten vereinbart werden.
  4. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  1. (1) Es gelten ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Zahlungsbedingungen. Auf die Rechnungsbeträge wird kein Skonto gewährt.
  2. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne jeden Abzug zu zahlen.
  3. Der Kaufpreis ist, unbeschadet des Rechts auf Mängelrüge, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar oder durch Überweisung zu zahlen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir befugt, nach Mahnung und setzen einer Nachfrist von mindestens einer Woche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen, rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.
  6. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.
  7. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren so lange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.

§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Stellt der Auftraggeber Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Auftraggebers benannten Sachverständigen erfolgte.
  2. Zur Wahrung von Ansprüchen hat der Auftraggeber Mängelrügen aller Art unverzüglich nach Empfang der Ware an uns zu richten.
  3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt.
  4. Nimmt der Auftraggeber oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung der ZAB gGmbH unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haftet die ZAB gGmbH nicht für die daraus entstehenden Folgen.
  5. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Auftraggeber Wandelung oder Minderung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers- gleich aus welchen Rechtsgründen- sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, sofern uns nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  6. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des Garten-, Landschafts-, und Sportplatzbaues ein Jahr nach der Abnahme.

§ 6 Lagerplätze und Anschlüsse

Die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.a.) werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in für die Ausführung der Leistung erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden.

§ 7 Nebenabreden

Nebenabreden und Zusagen werden nur gültig, wenn sie vom Zentrum für Arbeit und Bildung Frankenthal gGmbH schriftlich bestätigt werden.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Frankenthal (Pfalz). Die ZAB gGmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.

§ 9 Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit informiert, daß die ZAB gGmbH die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. pfeil Datenschutzerklärung

 


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