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Hinweisgeberschutzgesetz

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir dem Hinweisgeberschutz große Bedeutung beimessen. Als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen achten wir auf die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und ethischen Grundsätzen und sind daher entschlossen, Verstöße aufzudecken und zu unterbinden. Hinweisgeber können dabei eine wertvolle Rolle spielen, indem sie beobachtete Verstöße melden.

Aus diesem Grund wurde im ZAB ein entsprechendes System eingerichtet.

Hierbei achten wir darauf, die Identität der Hinweisgeber zu schützen und vertraulich zu behandeln. Unser Hinweisgeberschutz-System gewährleistet höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards.

Wir möchten Sie ermutigen, uns darauf hinzuweisen, falls Sie Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften beim ZAB beobachten. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und werden ihnen sorgfältig nachgehen.

Dafür haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet, die Ihre Hinweise streng vertraulich behandelt.

Als Hinweisgeberschutzbeauftragte wurden folgende Personen benannt:

  • Heike Hoffmann : 06233/3773-15
  • Kirsten Hönicke : 06233/37987-15
  • Jennifer Schwaab : 06233/37987-32

Sie können die Hinweisgeberschutzbeauftragten unter den vorgenannten Telefonnummern oder per Mail unter:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen.

Sie können die Meldestelle auch postalisch erreichen. Als Adresse geben Sie bitte an:

Meldestelle Hinweisgeberschutz
ZAB gemeinnützige GmbH
Elsa-Brändström-Straße 3
67227 Frankenthal

Briefe an die Meldestelle Hinweisgeberschutz werden ungeöffnet direkt der Meldestelle zugeleitet.

Selbstverständlich können Sie die Hinweisgeberschutzbeauftragten auch persönlich ansprechen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, zögern Sie bitte nicht, die Hinweisgeberschutzbeauftragten zu kontaktieren.

Aktuelles-Veranstaltungen

Tagung Februar 2020

180220 005 kl 180220 006 1 kl
Alles vorbereitet. Letzte Einweisung.
 180220 014 kl   180220 030 kl
Teilnehmer bei der Anmeldung.

Kathleen Lang und Ronja Hook beim Ausgeben
der Tagungs-Mappe.
 180220 052 kl  180220 064 1 kl
Frank Weber und Hans-Jürgen Flörchinger im
Gespräch mit Dr. Mathias Schwabe v.l.n.r.
Begrüßung der Teilnehmer durch
Hans-Jürgen Flörchinger.
 180220 111 kl  190220 218 kl
Dr. Mathias Schwabe beim Vortrag. Information der Tagungsteilnehmer.
 190220 225 kl  190220 252 kl
Frau Dr. Julia Jander bei einer Fallbesprechung.  Dr. Mathias Schwabe im Gruppengespräch.

 

 

Unser Leitbild

Präambel

Das ZAB ist ein gemeinnütziges Dienstleistungszentrum mit einem breiten Spektrum an sozialen Hilfs- und Bildungsangeboten. Seit 1984 agieren wir unabhängig von konfessionellen und politischen Ideologien in den Bereichen Beratung, Qualifizierung, Personaldienste, Integration und Betreuung. Darüber hinaus erschließen und entwickeln wir aktiv neue Arbeitsfelder und reagieren flexibel und kompetent auf sich ändernde Anforderungen des Marktes und unserer Auftraggeber. Wir fördern interkulturelle Kompetenz nach allen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Sie ist uns im Hinblick auf eine Gesellschaft, in der Menschen aus unterschiedlichen Kulturen friedlich miteinander leben, ein wichtiges Bildungs- und Erziehungsziel.

Unsere Ziele

Aufgrund unserer besonderen sozial- und bildungspolitischen Verantwortung und unseres Selbstverständnisses als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen ist Ziel unserer Arbeit die bedarfsgerechte berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der Hilfesuchenden.
Unter der Prämisse „Hilfe zur Selbsthilfe“ und dem Grundsatz des Gender-Mainstreaming erreichen wir dies durch:

  • bedarfsorientierte, den Markterfordernissen entsprechende, qualitativ überzeugende Angebote
  • Entwicklung und Umsetzung innovativer Arbeitsfelder
  • die Pflege und den Ausbau unseres regionalen sowie eines unternehmensinternen Netzwerkes
  • enge, vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern und Kunden
  • unsere Verlässlichkeit und Seriosität sowie den hohen Qualitätsstandard unserer Arbeit

Unsere Angebote

Im Auftrag öffentlicher Körperschaften, Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen bieten wir Unterstützung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Unternehmen in Krisen und zahlreiche Dienstleistungen für Privathaushalte an.
Zu unseren Kernleistungen gehören:

  • Ausbildung und Qualifizierung
  • Vermittlung und Integration in Arbeit bzw. Ausbildung
  • Beratung
  • Erziehungshilfe
  • Betreuung
  • Personaldienste
  • weitere Dienstleistungen

Dabei nutzen wir alle Möglichkeiten, unsere Teilnehmenden zum positiven Umgang mit fremden Kulturen zu befähigen:

  • Kulturelle Vielfalt wird bewusst wahrgenommen
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede werden erlebt, ohne zu bewerten
  • Wichtige Grundhaltungen für ein friedliches und gleichberechtigtes Miteinander werden
    gefördert: Respekt vor anderen Kulturen, Unvoreingenommenheit, Gelassenheit gegenüber
    fremden Lebensweisen

Eigene miteinander vernetzte Zweckbetriebe und Betriebszweige ermöglichen konzeptionelle Vorgaben effektiv und erfolgversprechend in großer Nähe zum Kunden zu erfüllen.
Durch unsere Angebotsvielfalt sowie kostenbewusste, ressourcenorientierte, an den Kriterien der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Planung, Organisation und Durchführung schaffen wir die notwendige Voraussetzung, um unsere führende Stellung am regionalen Markt weiter auszubauen und zu erhalten.

Unsere Kunden

Unser Ansehen und Vertrauen in der Öffentlichkeit werden durch partnerschaftliche Kundenbeziehungen, glaubwürdige Kommunikation und effiziente Mittelverwendung geprägt. Die Zufriedenheit unserer Kunden mit unseren Dienstleistungen ist entscheidend für unsere Wettbewerbsfähigkeit.

Unter Kunden verstehen wir:

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • Unternehmen der freien Wirtschaft
  • Privatpersonen
  • Partner, mit denen wir kooperieren
  • Maßnahmeteilnehmer, Transfermitarbeiter, Eltern und andere Sorgeberechtigte

Unsere Mitarbeiter

Unsere Rolle als kompetenter Dienstleister und die hohen Qualitätsstandards unserer Arbeit sind gesichert durch das große Engagement, die Einsatzbereitschaft und Flexibilität unserer MA. Deren breit gefächerte Qualifikationen und die Bereitschaft zur permanenten Fort- und Weiterbildung verbessern das hohe Niveau unserer Betreuungsangebote. Wir fördern interkulturelles Denken und Handeln unter den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitende, da wir kulturelle Vielfalt als Lernchance verstehen. Entsprechend erwarten wir, von allen Mitarbeitenden, eine bewusste Auseinandersetzung sowie ein Interesse und Einfühlungsvermögen für unterschiedliche kulturelle Prägungen. Unsere MA identifizieren sich mit den Zielen des ZAB und tragen durch ihr Verhalten maßgeblich zur Zufriedenheit unserer Kunden bei und sind damit in hohem Maße mitverantwortlich für den Erfolg unserer Arbeit. Wir beachten den Grundsatz der Förderung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, hinsichtlich der aktiven Arbeitsförderung in der zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Lebensverhältnisse unserer Mitarbeitenden.

Die Führungsstruktur des Unternehmens ermöglicht kurze Entscheidungswege und bietet Freiraum für kreatives und eigenverantwortliches Handeln.
Interkulturelle Öffnung ist für uns ein kontinuierlicher Prozess der Organisations- und Personalentwicklung und Teil der Führungsverantwortung. Die Vorbildfunktion der Führungsebene ist die Basis für eine glaubwürdige, gelebte interkulturelle Öffnung.
Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit basieren daher auf

  • Wertschätzung und Vertrauen
  • Delegation von Verantwortung
  • Förderung und Entwicklung
  • Ganzheitliche, offene und umfassende Kommunikation und Information

Unsere Qualität

Qualität ist für uns keine feststehende Größe. Sie ergibt sich vielmehr aus einem ständigen Optimierungsprozess, der sich nicht mit den jeweils erreichten Standards zufrieden gibt. Mit Hilfe eines systematischen und kontinuierlichen QM werden wir den gestiegenen Erwartungen am Markt gerecht. Durch regelmäßige Evaluation unserer Dienstleistungen überprüfen wir intern unsere Qualitätsstandards und stellen uns in regelmäßigen Abständen Überprüfungen durch externe Stellen.
An der Erstellung dieses Leitbildes waren alle MA beteiligt.

Qualitätspolitik

Mit dem QMS wollen wir das Vertrauen unserer Kunden und Auftraggeber in die Leistungen des ZAB weiter steigern und das Umfeld für systematische Verbesserung schaffen. Mit hoher Qualität wollen wir unsere Stellung am Markt ausbauen und uns von Wettbewerbern unterscheiden. Die Grundsätze der Qualitätspolitik wurden entsprechend der Satzung der ZAB gemeinnützige GmbH entwickelt und sind im gesamten Unternehmen bekannt gegeben.

Qualifizierte und qualitätsbewusste Mitarbeiter

Qualität nach außen ist nur möglich, wenn auch die Qualität im Binnenverhältnis gegeben ist. Qualifiziertes und motiviertes Personal ist eine selbstverständliche Voraussetzung unserer Arbeit. Das Engagement, die Fachkompetenz sowie die Selbstverantwortung aller MA sind die Basis zur Verwirklichung unserer Qualitätspolitik. Schulungen und Fortbildungen fördern das Qualitätsbewusstsein.

Zufriedene Kunden

Im Mittelpunkt unserer Aktivitäten stehen unsere Kunden, an deren Anforderungen wir unsere Dienstleistungen ausrichten. Denn nur über die ständige Zufriedenheit unserer Kunden sind wir auch zukünftig in der Lage, den wirtschaftlichen Erfolg und somit den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern.
Unter Qualität verstehen wir klar definierte Abläufe und Zuständigkeiten und deren Transparenz für alle Beteiligten.

Prozessorientierung

Unser Prozessmanagement unterstützt das betriebswirtschaftliche, an Ressourcen orientierte und nachhaltige Verhalten aller Beteiligten. Gesetzte Ziele werden durch effizientes Arbeiten erreicht, da die Wechselbeziehungen zwischen den Prozessen erkannt, verstanden, geleitet und gesteuert sind.

Kooperation mit Partnern

Kooperationen auf dem Feld der Weiterbildung sind Beziehungen zum gegenseitigen Nutzen und erhöhen die wirtschaftlichen, politischen und gestalterischen Möglichkeiten aller Beteiligten.

Umweltschutz

Bei allen Tätigkeiten und auf allen Ebenen unseres Unternehmens legen wir Wert auf verantwortlichen Umgang mit Umwelt und Ressourcen. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Normen und der Förderung individuellen Bewusstseins und Verhaltens.

Gender Mainstreaming

Wir verpflichten uns, die Grundsätze von Gender Mainstreaming zu beachten und im Rahmen unseres Auftrags geschlechtergerechte Lösungen zu verwirklichen.
Die Verpflichtung zur Qualität ist uns ein Auftrag. Durch die Einrichtung eines QMS auf Basis der DIN ISO 9001:2015 und den Anforderungen nach AZAV ist dieser Qualitätsauftrag dokumentiert und objektiv überprüfbar. Die Leitung verpflichtet sich, alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und das QMS zu überprüfen, zu bewerten und kontinuierlich weiter zu entwickeln.

Qualitätsziele

Aus der Qualitätspolitik werden jährlich, angepasst an unsere Gesamtstruktur, von der Geschäftsführung Qualitätsziele formuliert (vgl. Handbuch 2.2.1). Diese werden im Anschluss an die jährliche Managementbewertung im Führungskreis festgelegt. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, diese im Bereich ihrer Verantwortung umzusetzen.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bedingungen

  1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und der mit uns abgeschlossenen Lieferverträge und gelten uneingeschränkt, soweit wir nicht im Angebotstext oder im Text der Auftragsbestätigung etwas abweichendes vereinbaren.
  2. Die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten geschäftlichen Verkehr mit Kunden der ZAB gGmbH

§ 2 Angebot und Umfang

  1. Für die Annahme und Ausführung eines Auftrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Enthält die Auftragsbestätigung des Bestellers Abweichungen von unserer Auftragsbestätigung, so kommt ein wirksamer Vertrag erst zustande, wenn wir das neue Angebot des Bestellers unsererseits schriftlich bestätigt haben.
  2. Die zu dem Auftrag gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind maßgebend. Geringe Abweichungen gelten als noch vertragsgemäß.
  3. Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer MitarbeiterInnen binden uns erst mit unserer schriftliche Bestätigung.
  4. Die zur Abrechnung der Leistung und/oder Lieferung erforderlichen Feststellungen (Aufmaß, Massenermittlung o.ä.) sind vom Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vorzunehmen. Der Nachweis über Stundenlohn und zusätzliche Lieferungen und Leistungen wird dem Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt, die innerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als nicht anerkannt zurückgegeben hat, oder schriftlich Einwendungen erhoben hat.
  5. Der Anbieter hält sich an das Angebot vier Wochen nach Angebotsabgabe gebunden

§ 3 Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. An Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, sind wir für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluß gebunden.
  3. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche von uns schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Herstellung, Lieferung, Montage und den Abschluß der Arbeiten vereinbart werden.
  4. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

  1. (1) Es gelten ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Zahlungsbedingungen. Auf die Rechnungsbeträge wird kein Skonto gewährt.
  2. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne jeden Abzug zu zahlen.
  3. Der Kaufpreis ist, unbeschadet des Rechts auf Mängelrüge, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum in bar oder durch Überweisung zu zahlen, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  4. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir befugt, nach Mahnung und setzen einer Nachfrist von mindestens einer Woche Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen, rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.
  6. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.
  7. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren so lange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung beglichen sind.

§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Stellt der Auftraggeber Mängel an der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Auftraggebers benannten Sachverständigen erfolgte.
  2. Zur Wahrung von Ansprüchen hat der Auftraggeber Mängelrügen aller Art unverzüglich nach Empfang der Ware an uns zu richten.
  3. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt.
  4. Nimmt der Auftraggeber oder ein Dritter ohne vorherige Zustimmung der ZAB gGmbH unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, so haftet die ZAB gGmbH nicht für die daraus entstehenden Folgen.
  5. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Auftraggeber Wandelung oder Minderung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers- gleich aus welchen Rechtsgründen- sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, sofern uns nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  6. Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut, die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Auftragnehmer keine Gewährleistung übernommen.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen und Lieferungen des Garten-, Landschafts-, und Sportplatzbaues ein Jahr nach der Abnahme.

§ 6 Lagerplätze und Anschlüsse

Die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.a.) werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in für die Ausführung der Leistung erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden.

§ 7 Nebenabreden

Nebenabreden und Zusagen werden nur gültig, wenn sie vom Zentrum für Arbeit und Bildung Frankenthal gGmbH schriftlich bestätigt werden.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Frankenthal (Pfalz). Die ZAB gGmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.

§ 9 Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit informiert, daß die ZAB gGmbH die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. pfeil Datenschutzerklärung

 

Über uns

Zentrum für Arbeit und Bildung Frankenthal gemeinnützige GmbH

elsa braendstr 2
Die ZAB gemeinnützige GmbH ist ein gemeinnützig anerkanntes Dienstleistungsunternehmen mit einem breitem Spektrum an sozialen und beruflichen Hilfs- und Bildungsangeboten.


Das Profil der ZAB gemeinnützigen GmbH

Unser Profil beschreibt unsere Ziele als kundenorientiertes Unternehmen, unser Angebot für Menschen in schwierigen Lebenslagen. Außerdem finden Sie Informationen über unser qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal sowie unsere hohen Qualitätsstandards.
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Unsere Aufgaben & Angebote
Wir bieten Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenslagen oder in besonderen Problemlagen, sowie darüber hinaus zahlreiche Dienstleistungen für Unternehmen und Privathaushalte.
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Der Träger der ZAB gemeinnützigen GmbH
Am 20.06.1984 wurde im Kasino der Stadtwerke der gemeinnützige Verein Jugendwerkstatt gegründet. Diese Gründung geht zurück auf eine Initiative der Stadtjugendpflege Frankenthal, die sich zum damaligen Zeitpunkt mit Projekten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit befasste.
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Aktuelles & Presse
In diesem Bereich finden Sie Informationen zu aktuellen Veranstaltungen die von uns organisiert werden bzw. an denen wir teilnehmen, sowie aktuelle Pressemeldungen.
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